Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.
Anmeldung
Für eine Anmeldung bei uns beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
- Informieren Sie uns, dass Sie Interesse an einem Pflegeplatz in unserer Einrichtung haben, damit wir gemeinsam schauen können, ob wir zum gewünschten Zeitpunkt einen Platz anbieten können und ob unser Angebot das Richtige ist.
- Um auf die Wünsche der neuen Bewohner zugeschnittene Pflege weiterführen zu können, bitten wir Sie, unseren „Biographie- und Hilfebogen bei Einzug“ vorab auszufüllen.
- Bitte füllen Sie für die Verwaltung das Formular „Anmeldung“ aus und reichen es vorab ein.
- Bringen Sie etwas Zeit am Einzugstag mit, damit wir den Heimvertrag und die Anträge auf finanzielle Unterstützung besprechen können.
- Ein guter Einzugszeitpunkt ist zum Mittagessen, essen Sie bei uns mit Ihrem Angehörigen zu Mittag, wir laden Sie ein.
Wir freuen uns auf Sie:
Rufen Sie uns gerne an +49 4392 92700
oder schreiben uns über unser Kontaktformular.
Finanzielle Unterstützung Ihrer Pflegekasse
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit nach Pflegegraden eingeteilt.
Pflegegrad I: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege 125 €
Pflegegrad II: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege 770 €
Pflegegrad III: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege 1262 €
Pflegegrad IV: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege 1775 €
Pflegegrad V: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege 2005 €
Kurzzeitpflege §42 SGB XI
Pro Jahr stehen 28 Tage bis zu einem Betrag von 1612 € für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Es werden von der Pflegekasse bei bestehendem Pflegegrad die pflegebedingten Kosten übernommen. Die Kurzzeitpflege kann auf verschiedene Tage im Jahr verteilt werden.
Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Pro Jahr stehen 28 Tage bis zu einem Betrag von 1612 € für Verhinderungspflege zur Verfügung. Es werden von der Pflegekasse bei bestehendem Pflegegrad die pflegebedingten Kosten übernommen. Auch die Verhinderungspflege kann auf verschiedene Tage im Jahr verteilt werden.
Anspruch auf Übergangspflege
Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen sowie Kurzzeitpflege.
Finanzielle Unterstützung und Zuschüsse
Investitionskostenzuschuss bei Kurzzeitpflege
liegt die schriftl. Genehmigung der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse vor, dann stellen wir beim Amt für Soziales in Rendsburg einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss. Das Amt übernimmt 90% der Investitionskosten, für den Zeitraum der Kurzzeitpflege, das sind derzeit 15,04 € täglich. Wir stellen diesen Betrag nach Abschluss der Kurzzeitpflege direkt dem Amt in Rechnung und schreiben Ihnen den Betrag auf der Rechnung gut.
Weiterhin kann bei dauerhaftem stationärem Aufenthalt beim Amt für Soziales beantragt werden:
- Pflegewohngeld
- Wohngeld
- Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und Übernahme der ungedeckten Heimkosten
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft:
Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.