Anmeldung

Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.

Für eine Anmeldung bei uns beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Informieren Sie uns, dass Sie Interesse an einem Pflegeplatz in unserer Einrichtung haben, damit wir gemeinsam schauen können, ob wir zum gewünschten Zeitpunkt einen Platz anbieten können und ob unser Angebot das Richtige ist.
  • Um auf die Wünsche der neuen Bewohner zugeschnittene Pflege weiterführen zu können, bitten wir Sie, unseren „Biographie- und Hilfebogen  bei Einzug“ vorab auszufüllen.
  • Bitte füllen Sie für die Verwaltung das Formular „Anmeldung“ aus und reichen es vorab ein.
  • Bringen Sie etwas Zeit am Einzugstag mit, damit wir den Heimvertrag und die Anträge auf finanzielle Unterstützung besprechen können.
  • Ein guter Einzugszeitpunkt ist zum Mittagessen, essen Sie bei uns mit Ihrem Angehörigen zu Mittag, wir laden Sie ein.
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Wir freuen uns auf Sie:

Rufen Sie uns gerne an +49 4392 92700

oder schreiben uns über unser Kontaktformular.

Finanzielle Unterstützung Ihrer Pflegekasse

Die Pflegegrade im Überblick

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit nach Pflegegraden eingeteilt.

Pflegegrad I: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege 131 €

 

Pflegegrad II: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege 805 €

 

Pflegegrad III: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege  1319 €

 

Pflegegrad IV: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege  1855 €

 

Pflegegrad V: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege  2096 €

Kurzzeitpflege §42 SGB XI
Pro Jahr stehen bis zu 56 Tage für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Im Rahmen des verfügbaren Budgets übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Die Kurzzeitpflege kann auf verschiedene Tage im Jahr verteilt werden.

Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Pro Jahr stehen bis zu 56 Tage für Verhinderungspflege zur Verfügung. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten richtet sich unter anderem danach, wer die Ersatzpflege übernimmt. Auch die Verhinderungspflege kann auf verschiedene Tage im Jahr verteilt werden.

Anspruch auf Übergangspflege
Versicherte haben im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege, wenn erforderliche Leistungen wie häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, medizinische Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können. Die Übergangspflege wird für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung im Krankenhaus oder in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung erbracht.

Finanzielle Unterstützung und Zuschüsse

Investitionskostenzuschuss bei Kurzzeitpflege

Liegt die schriftliche Genehmigung der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse vor, stellen wir beim Amt für Soziales in Rendsburg einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss. Das Amt übernimmt 90 % der Investitionskosten für den Zeitraum der Kurzzeitpflege. Das sind derzeit 15,35 € täglich. Der Zuschuss wird für maximal 28 Tage gewährt. Wir stellen diesen Betrag nach Abschluss der Kurzzeitpflege direkt dem Amt in Rechnung und schreiben Ihnen den Betrag auf der Rechnung gut.

Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege

Ab Pflegegrad 2 entlastet die Pflegekasse zusätzlich den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE). Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Dauer des vollstationären Pflegeaufenthalts.

Bei einem derzeitigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil von 1.943,16 € ergeben sich folgende Zuschüsse:

  • bis einschließlich 12 Monate: 15 % = 291,47 €
  • mehr als 12 Monate: 30 % = 582,95 €
  • mehr als 24 Monate: 50 % = 971,58 €
  • mehr als 36 Monate: 75 % = 1.457,37 €

Weiterhin kann bei dauerhaftem stationärem Aufenthalt beim Amt für Soziales beantragt werden:

  • Pflegewohngeld
  • Wohngeld
  • Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und Übernahme der ungedeckten Heimkosten

Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft:

Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.